[ Auszug: Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann nur mit Einwilligung des
anderen Ehegatten über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück verfügen;
er kann sich ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Inhalt des Verwaltungsrechts ] [ BGB Verfügung über das Gesamtgut im Ganzen ] [ BGB Verfügung über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke ] [ BGB Schenkungen ] [ BGB Ersetzung der Zustimmung des anderen Ehegatten ] [ BGB Rechtsfolgen fehlender Einwilligung ] [ BGB Verfügungen ohne Zustimmung ] [ BGB Notverwaltungsrecht ] [ BGB Ersetzung der Zustimmung des Verwalters ] [ BGB Selbständiges Erwerbsgeschäft ] [ BGB Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung ] [ BGB Fortsetzung eines Rechtsstreits ] [ BGB Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts ] [ BGB Pflichten des Verwalters ] [ BGB Verwalter unter Vormundschaft oder Betreuung ] [ BGB Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung ] [ BGB Haftung des Gesamtguts ] [ BGB Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft ] [ BGB Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut ] [ BGB Haftung im Innenverhältnis ] [ BGB Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts ] [ BGB Prozesskosten ] [ BGB Kosten der Ausstattung eines Kindes ] [ BGB Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut ] [ BGB Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs ] [ BGB Aufhebungsklage des nicht verwaltenden Ehegatten ] [ BGB Aufhebungsklage des Verwalters ] [ BGB Wirkung des Aufhebungsurteils ]